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ZusatzleistungenDie folgende Leistungen können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen, sie sind nur zum Teil Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung, werden jedoch von privaten Krankennkassen in der Regel erstattet.
Patienten mit abgeschlossener Privatversicherung oder Zusatzversicherung können diese Leistungen je nach Vertrag über ihre Versicherung abrechnen, da hierbei die Privatärztliche Gebührenordnung GOÄ zugrunde gelegt wird. Die homöopathische Behandlung im Rahmen der geseztlichen Krankenversicherung wird von einzelnen Kassen übernommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link (dort klicken Sie auf den Menüpunkt "Kosten/Erstattung"): http://www.welt-der-homoeopathie.de/
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Zusatzleistungen 