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Zusatzleistungen

Die folgende Leistungen können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen, sie sind nur zum Teil Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung, werden jedoch von privaten Krankennkassen in der Regel erstattet.

  •  Homöopathische Anamnese und Therapie
  • Akupunktur
    (Ganzkörper- und Ohrakupunktur; insbesondere zur Schmerzbehandlung, bei Allergien, bei chronischen Entzündungen, zur Raucherentwöhnung, bei Schlafstörungen, Asthma, Tinnitus, Sinusitis und psychosomatischen (z.B. streßbedingten)  Beschwerden usw.)
  • Lasertherapie
    (insbesondere bei Schmerzen und Entzündungen der Muskeln, Knochen, Gelenke und Sehnen, bei bestimmten Hauterkrankungen, zur schmerzlosen Akupunkturbehandlung von Kindern usw.)
  • Gesprächspsychotherapie nach Rogers
  • Paartherapie
  • Homöopathische Eigenblutbehandlung
       (zur Abwehrsteigerung und zur Allergiebehandlung)  
  • Coaching
  • Labordiagnostik außerhalb des Leistungskataloges der GKV
Patienten mit abgeschlossener Privatversicherung oder Zusatzversicherung können diese Leistungen je nach Vertrag über ihre Versicherung abrechnen, da hierbei die Privatärztliche Gebührenordnung GOÄ zugrunde gelegt wird.
Die homöopathische Behandlung im Rahmen der geseztlichen Krankenversicherung wird von einzelnen Kassen übernommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link (dort klicken Sie auf den Menüpunkt "Kosten/Erstattung"):
http://www.welt-der-homoeopathie.de/